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   BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23   

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https://dejure.org/2023,36564
BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23 (https://dejure.org/2023,36564)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 StR 281/23 (https://dejure.org/2023,36564)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 StR 281/23 (https://dejure.org/2023,36564)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16

    Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Dies ist im Regelfall bei einem Tod durch Verbrennen der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6); insoweit genügt für die Erfüllung des Mordmerkmals das Vorliegen bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682).

    Die Strafkammer hat ihrer Beurteilung zwar zu Recht vorangestellt, dass das Verbrennen eines Menschen eine grausame Handlung darstellt (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6).

  • BGH, 12.09.2018 - 2 StR 113/18

    Rücktritt (beendeter Versuch: Ingangsetzen einer neuen Kausalkette); Mord

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Dafür genügt es, dass der Täter - wie hier - ein auf dem Körper des Opfers bereits aufliegendes Kleidungsstück in Brand setzt, so dass diese brennende Substanz durch die von ihr ausgehende thermische Wirkung erhebliche Verletzungen verursachen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2018 - 4 StR 81/18, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1 Gesundheitsschädliche Stoffe 2).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Dies ist im Regelfall bei einem Tod durch Verbrennen der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6); insoweit genügt für die Erfüllung des Mordmerkmals das Vorliegen bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Die infolge dieser Unklarheit gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 mwN) ergibt, dass in zulässiger Weise lediglich der Strafausspruch und nicht auch der Schuldspruch angefochten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 und vom 12. September 2018 - 2 StR 113/18); denn ob der Angeklagte auch grausam gehandelt hat, ist für den Schuldspruch wegen (Heimtücke-) Mordes rechtlich nicht von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    c) Diese Beweiswürdigung erweist sich auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22 Rn. 16; Beschluss vom 31. August 2023 - 5 StR 169/23 Rn. 4) als rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 7 und vom 15. Februar 2023 - 5 StR 387/22 Rn. 11 ff. mwN).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (Gesamtwürdigung; subjektives Element;

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23
    a) Grausam tötet, wer seinem Opfer bei mit Tötungsvorsatz geführten Handlungen in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19 Rn. 12).
  • BGH, 31.08.2023 - 5 StR 169/23

    Beruhen der Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel auf einer

  • BGH, 15.02.2023 - 5 StR 387/22

    Voraussetzungen einer materiellrechtlichen Tateinheit

  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    Jedenfalls sind die von der Strafkammer zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 5 StR 281/23 Rn. 17 mwN) - nicht hinreichend belegt.
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